Zur Startseite - Home

Anfahrt

Anreise mit der Bahn

Gegenüber vom Hauptbahnhof befindet sich der Eingang zur Stadtbahn.
Sie fahren von der 2. Tiefebene aus mit der Linie 1 Richtung „Senne" bis zur Haltestelle „Bethel" (Fahrtzeit ca. 10 Minuten).

Anreise mit dem PKW

Aus Richtung Hannover kommend verlassen Sie die Autobahn A2 an der Abfahrt „Bielefeld-Ost/Zentrum", folgen der Detmolder Straße/Kreuzstraße, dann nach links auf die Artur-Ladebeck-Straße und an der Stadtbahn-Haltestelle „Bethel" links in die Gadderbaumer Straße und zweimal rechts in den Königsweg.

Aus Richtung Dortmund kommend verlassen Sie die Autobahn A2 am Kreuz Bielefeld und fahren auf der A33 weiter Richtung Bielefeld. Von dort wechseln Sie am Ende der A33 auf den Ostwestfalendamm, Richtung Stadtmitte bis Abfahrt  „Johannistal". Dann rechts auf die Artur-Ladebeck-Straße und an der nächsten  Ampel (Stadtbahn-Haltestelle „Bethel") links in die Gadderbaumer Straße und zweimal in den Königsweg. 

Parken in Bethel
Wir empfehlen Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, da freie Parkplätze in der Ortschaft Bethel sehr knapp und grundsätzlich kostenpflichtig sind.
Falls Sie doch mit dem Auto anreisen, bietet sich folgende Möglichkeit:

Sie parken auf den ausgewiesenen Bethel-Parkplätzen (gebührenpflichtig 0-24 Uhr) und erwerben an folgenden Stellen ein Tagesparkticket für 3,00 Euro:
Pforte der Hauptverwaltung (ab 7:00 Uhr)
Buchhandlung Bethel (ab 9:00 Uhr)
Parkautomaten in der Handwerkerstraße (0-24 Uhr)

   Informationen

  » Geschäftsstelle
  » Impressum

Mitgliederforum

Nazareth-Leporello: » Was kann aus Nazareth Gutes kommen? Komm und sieh es! « - [pdf]-Datei öffnen

» Link zum Mitgliederforum


Nützliche Links
Kontaktformular

 

Informationen
Impressum
Datenschutz
Tipps zum Datenschutz
Barrierefreiheit

Service
Sitemap


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. 

Diese Webseite verwendet nur die technisch notwendigen Cookies, um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen. Weitere Informationen.

OK

© 2024 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel