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Hausordnung vom 01.06.2015

1.         Unterkunft

Zimmer, Einrichtung und Inventar sind Eigentum der Stiftung Nazareth und werden dem Mieter / der Mieterin für die Dauer des Mietvertrags zur Verfügung gestellt.

Der Mieter / die Mieterin verpflichtet sich, mit der Einrichtung, mit den gemeinschaftlich genutzten Räumen und dem Inventar sorgsam umzugehen, sie zu pflegen und sauber zu halten.

Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang sowohl in den Gemeinschaftsräumen als auch in den Zimmern untersagt Löcher in die Wände zu Bohren. Ausgenommen von dem Verbot ist die Verwendung von kleineren Nägeln zum Aufhängen von Bildern oder Ähnlichem.

Ebenfalls ist es nicht erlaubt die Türen der Wohnheimzimmer von außen und/oder innen zu bekleben.

 

2.         Gemeinschaftseinrichtungen

Zur gemeinsamen Nutzung stehen dem Mieter / der Mieterin Räumlichkeiten auf der Wohnetage zur Verfügung (Küche, Wohnzimmer, Bad, Dusche, WC). Für deren Sauberhaltung und Nutzbarkeit sind der Mieter / die Mieterin gemeinsam mit den anderen Mieterinnen und Mietern der Etage verantwortlich. Es ist dafür zu sorgen, dass die Räume aufgeräumt und sauber gehalten und regelmäßig gelüftet werden.

Flure und Fluchtwege müssen jederzeit ungehindert passierbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen in den Fluren ist untersagt, damit sie im Brandfall frei sind und sie vom Reinigungspersonal ungehindert gereinigt werden können.

Für die Müllentsorgung sind die Mieter und Mieterinnen selbst verantwortlich. Die getrennte Abfallentsorgung ist nach der Bielefelder Abfallordnung vorgeschrieben und muss eingehalten werden.

 

3.         Wäschereinigung

Zur gemeinsamen Nutzung stehen dem Mieter / der Mieterin Waschmaschinen zur Verfügung.

Wäsche darf nur in den dafür vorgesehenen Räumen getrocknet werden.

 

4.         Hausschlüssel

Mit Einzug in Ihr Zimmer erhalten der Mieter / die Mieterin einen Hausschlüssel und einen Schlüssel zu ihrem Briefkasten. Die Schlüssel dürfen nicht nachgemacht oder an andere weiter gegeben werden. Sollte ein Zweitschlüssel benötigen werde, kann der Mieter / die Mieterin diesen, gegen ein Pfand in Höhe von 50 € in der Geschäftsstelle der Diakonischen Gemeinschaft Nazareth erhalten.

 

5.         Ruhezeiten

Das gemeinsame Wohnen erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr, sowie die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sind einzuhalten.

(Musik und Fernsehen auf Zimmerlautstärke).

 

6.         Feste und Feiern im Haus

Feste und Feiern muss der Mieter / die Mieterin mindestens 1 Woche im Voraus oder früher mit den anderen Mieterinnen und Mietern der Wohnetage ankündigen bzw. absprechen. Je nach Größe/Umfang der Feier sollten auch die Mieterinnen und Mietern der anderen Wohnetagen frühzeitig über die Feier informiert werden.

 

7.         Besuche/Übernachtungsregelungen

Selbstverständlich kann der Mieter / die Mieterin Besuch haben. Ihr Zimmer darf jedoch nicht von einer weiteren Person bewohnt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich auch der Besuch an die Regeln des Zusammenlebens hält.

 

8.         Abwesenheit

Sollten der Mieter / die Mieterin über einen längeren Zeitraum aufgrund von Urlaub, Praktikum etc. mehr als 5 Wochen nicht im Haus sein ist die Leitung des Wohnheims zu informieren.

 

9.         Betreten der Wohneinheiten

Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist es erlaubt, in dringenden Fällen (z.B. wenn Gefahr in Verzug ist) ohne vorherige Ankündigung die Wohneinheiten zu betreten.

 

10.       Rauchen und sonstige Rauschmittel

Das Rauchen ist in den gemeinschaftlich genutzten Räumen im gesamten Haus nicht gestattet.

Der Genuss und der Besitz von illegalen Rauschmitteln (s. Betäubungsmittelgesetz) ist grundsätzlich untersagt. Verstöße gegen dieses Verbot können zur Kündigung des Mietvertrags führen.

 

11.       Tierhaltung

Die Haltung von Tieren ist nicht gestattet.

 

12.       Brandschutz

Die im Haus ausgehängten Brandschutzordnungen sind einzuhalten. Rettungs- und Fluchtwege müssen frei gehalten werden. Brandschutztüren dürfen nicht abgeschlossen oder verkeilt werden. Leichtentzündliche Stoffe dürfen in den Zimmern und auf den Fluren nicht gelagert werden.

 

13.       Nutzung von elektrischen Geräten

Die Nutzung von elektrischen Geräten ist nur gestattet, wenn diese nach der VDE oder vergleichbaren Normen geprüft sind. Das Aufstellen und Nutzen von Kochstellen in den Zimmern ist nicht erlaubt. Leichtentzündliche Stoffe dürfen in den Zimmern und auf den Fluren nicht gelagert werden.

 

14.       Internetzugang

Der Vermieter stellt den Mieterinnen und Mietern einen Internetzugang. Der Zugang hierzu ist aus strafrechtlichen und Haftungsgründen per Voucher nur personalisiert möglich. Kabelgebundene Internetzugänge (Unitymedia, Telekom, 1&1, etc.) dürfen aus technischen Gründen nicht durch die Mieter beauftragt bzw. geschaltet werden.

 

15.       Haftungsausschluss

Diebstähle sind der Leitung des Wohnheims mitzuteilen. Für entwendete Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

16.       Haftung bei Schäden

Mit dem Wohnraum und dem Inventar ist sorgsam umzugehen. Schäden sind umgehend der Internatsleitung zu melden. Schäden, die mutwillig verursacht werden, sind schadensersatzpflichtig.

 

17.       Verstöße gegen die Hausordnung

Schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung führen zur Kündigung des Mietvertrags.

 

 

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.

 

 

 

gez. Diakonin Karin Steinbrück

- Leitung des Wohnheims -

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